KI Legal · laufend aktualisiert
Der AI-Act-Fristen-Tracker
Was gilt schon, was kommt, was wurde verschoben? Seit dem Digital Omnibus kursieren widersprüchliche Angaben — hier stehen alle Fristen des EU AI Act mit Prüfstatus und Quellen, nach denselben Regeln wie unsere Artikel-Faktenchecks.
Was trifft auf Sie zu?
Auswahl blendet die passenden Fristen ein — ohne Auswahl sehen Sie alle.
Kommende Fristen als Kalender-Termine, Erinnerung 14 Tage vorher.
- 2. Februar 2025Gilt bereits
Art. 5 und Art. 4
Verbotene Praktiken (u. a. Social Scoring, manipulative Techniken, ungezieltes Gesichtsbilder-Scraping) sind untersagt. Unternehmen, die KI einsetzen, müssen für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sorgen.
Das heißt für Sie: Eingesetzte KI-Systeme gegen die Verbotsliste prüfen; Schulungsnachweis für Mitarbeitende, die KI bedienen.
Quellen: EUR-Lex — Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), Art. 113
- 2. August 2025Gilt bereits
Art. 53–55, Kap. V
Anbieter von Basismodellen (GPT, Claude, Gemini & Co.) müssen technische Dokumentation, Urheberrechts-Policy und Trainingsdaten-Zusammenfassung liefern; Modelle mit systemischem Risiko unterliegen zusätzlichen Pflichten. Gleichzeitig: Governance-Struktur und Sanktionsregime aktiv.
Quellen: EUR-Lex — AI Act, Art. 113 lit. b
- 2. August 2026Gilt bereits
Art. 50
Chatbots und Voice-Agenten müssen offenlegen, dass Menschen mit einer KI kommunizieren. KI-generierte oder -manipulierte Inhalte (Text, Bild, Audio, Video/Deepfakes) müssen als solche gekennzeichnet werden. Diese Frist wurde durch den Digital Omnibus NICHT verschoben.
Das heißt für Sie: Chatbot-Hinweise und Kennzeichnung KI-generierter Veröffentlichungen jetzt einbauen — bis zum Stichtag bleiben nur noch wenige Wochen.
Quellen: EUR-Lex — AI Act, Art. 50 i. V. m. Art. 113 · Europäische Kommission — Leitlinien zu den Transparenzpflichten (20.07.2026) · TÜV Rheinland Consulting — Digital Omnibus: Neue Fristen für die KI-Verordnung
- 2. Dezember 2026in 44 Tagen
Art. 5 Abs. 1 lit. ba und bb, Abs. 1a und 1b
Der Digitale Omnibus hat zwei neue verbotene Praktiken in den AI Act geschrieben. Verboten sind KI-Systeme, die ohne ausdrückliche Zustimmung realistische Darstellungen intimer Körperteile oder sexueller Handlungen einer bestimmbaren Person erzeugen, sowie Systeme zur Erzeugung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs. Beim Inverkehrbringen greift das Verbot, wenn die Erzeugung die Zweckbestimmung ist oder ohne erhebliche technische Änderungen absehbar reproduzierbar bleibt und zumutbare Schutzmaßnahmen fehlen.
Das heißt für Sie: Wer Bild- oder Videogeneratoren anbietet, sollte bis Dezember prüfen, ob die eigenen Schutzmaßnahmen als zumutbar und angemessen gelten und ob sich einschlägige Ausgaben ohne Umbau reproduzieren lassen.
⚠ Am 07.08.2026 am amtlichen Volltext geprüft. Art. 113 lit. a nimmt Art. 5 Abs. 1 lit. ba und bb sowie Abs. 1a und 1b ausdrücklich vom Geltungsbeginn 02.02.2025 aus und setzt sie auf den 2. Dezember 2026. Der Bußgeldrahmen für verbotene Praktiken (Art. 99 Abs. 3) wurde nicht eigens gegengelesen.
Quellen: EUR-Lex — AI Act, konsolidierte Fassung idF Digitaler Omnibus (CELEX 02024R1689-20260727) · RTR — KI-Servicestelle, Aktuelles (5.8.2026)
- 2. Dezember 2026in 44 Tagen
Art. 50 Abs. 2 (Übergang)
Für KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits am Markt waren, gilt für die maschinenlesbare Kennzeichnung (Wasserzeichen) KI-generierter Inhalte eine Übergangsfrist.
⚠ Das Ende der Übergangsfrist wurde in Sekundärquellen unterschiedlich berichtet (2. Dezember 2026 bzw. 2. Februar 2027). Seit dem 07.08.2026 steht es im Verordnungstext selbst: Art. 111 Abs. 4 der konsolidierten Fassung (CELEX 02024R1689-20260727, Änderungsmarkierung M1) verpflichtet Anbieter von Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, bis zum 2. Dezember 2026 auf Art. 50 Abs. 2.
Quellen: EUR-Lex — AI Act, konsolidierte Fassung idF Digitaler Omnibus (CELEX 02024R1689-20260727) · Europäische Kommission — Q&A: Transparency obligations under Article 50 AI Act (20.07.2026) · Europäische Kommission — Guidelines on Transparency of AI-Generated Content
- 2. August 2027in 287 Tagen
Art. 111 Abs. 3
Basismodelle, die schon vor dem 2. August 2025 am Markt waren, müssen die GPAI-Pflichten spätestens jetzt vollständig erfüllen.
Quellen: EUR-Lex — AI Act, Art. 111 Abs. 3
- 2. August 2027in 287 Tagenverschoben · war
2. August 2026Art. 57
Jeder Mitgliedstaat muss mindestens ein KI-Reallabor betriebsbereit haben — für Österreich relevant, um KI-Produkte regulatorisch begleitet zu erproben.
⚠ Am 07.08.2026 gegen den amtlichen Volltext gelesen: Die konsolidierte Fassung des AI Act (CELEX 02024R1689-20260727) trägt in Art. 57 Abs. 1 die Änderungsmarkierung M1 und nennt ausdrücklich den 2. August 2027 als Datum, zu dem das Reallabor einsatzbereit sein muss. Damit ist der Punkt nicht mehr nur sekundär belegt.
Quellen: EUR-Lex — AI Act, konsolidierte Fassung idF Digitaler Omnibus (CELEX 02024R1689-20260727) · EUR-Lex — Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI) · Freshfields — The final Digital Omnibus on AI: key amendments · lawandtechnology.eu — Digital Omnibus on AI, Verordnung (EU) 2026/1744 · AI Risk Check — EU AI Act Fristen nach dem Digital Omnibus
- 2. Dezember 2027in 409 Tagenverschoben · war
2. August 2026Anhang III, Kap. III
Die großen Hochrisiko-Pflichten (Risikomanagement, Datenqualität, Aufsicht, Konformitätsbewertung) für eigenständige Systeme — etwa Bewerbervorauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, Bildung, kritische Infrastruktur. Vom Digital Omnibus um 16 Monate nach hinten verschoben.
Das heißt für Sie: Die gewonnene Zeit für Gap-Analyse und Risikomanagement-Aufbau nutzen — die Pflichten selbst wurden nicht abgeschwächt.
⚠ Amtlich belegt: Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, Amtsblatt-Veröffentlichung 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026.
Quellen: EUR-Lex — Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI) · TÜV Rheinland Consulting — Digital Omnibus: Neue Fristen für die KI-Verordnung · AI Risk Check — EU AI Act Fristen nach dem Digital Omnibus
- 2. August 2028in 653 Tagenverschoben · war
2. August 2027Anhang I
KI-Komponenten in bereits regulierten Produkten (Medizinprodukte, Maschinen, Fahrzeuge, Spielzeug) müssen die Hochrisiko-Anforderungen erfüllen. Vom Digital Omnibus um 12 Monate verschoben.
⚠ Amtlich belegt: Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, Amtsblatt-Veröffentlichung 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026.
Quellen: EUR-Lex — Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI) · TÜV Rheinland Consulting — Digital Omnibus: Neue Fristen für die KI-Verordnung
- 2. August 2030in 1383 Tagen
Art. 111 Abs. 2
Für Hochrisiko-Systeme, die schon vor dem Stichtag im Einsatz waren, gilt die Verordnung sonst nur bei erheblicher Konzeptänderung. Wird ein solches System bestimmungsgemäß von Behörden verwendet, müssen Anbieter und Betreiber die Anforderungen bis zum 2. August 2030 trotzdem erfüllen.
⚠ Am 07.08.2026 am amtlichen Volltext geprüft; Art. 111 Abs. 2 trägt in der konsolidierten Fassung die Änderungsmarkierung M1.
Quellen: EUR-Lex — AI Act, konsolidierte Fassung idF Digitaler Omnibus (CELEX 02024R1689-20260727)
Für diese Auswahl sind aktuell keine Fristen offen.