OpenAI beantragt Abweisung: Apple habe seine Geheimnisse selbst nicht geschützt
OpenAI hat am 6. August bei einem Bundesgericht in Nordkalifornien beantragt, Apples Klage abzuweisen. Das Argument setzt nicht bei den Vorwürfen an, sondern bei Apple selbst: Die eigenen Sicherheits- und Offboarding-Praktiken des Konzerns würden die Behauptung untergraben, die fraglichen Informationen seien rechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse.
Apple hatte am 10. Juli wegen Vertragsbruchs und Verrats von Geschäftsgeheimnissen geklagt. Es geht um den Aufbau von OpenAIs eigener Consumer-Hardware.
Die Vorwürfe in der Klage sind schwer und bislang unbewiesen. Apple behauptet ein von der Führungsebene gesteuertes Fehlverhalten unter Beteiligung von Chief Hardware Officer Tang Tan. Weiter sollen vertrauliche Apple-Projektcodenamen im Recruiting verwendet und Bewerber aufgefordert worden sein, Apple-Hardwarekomponenten zu Gesprächen mitzubringen. Ausscheidende Mitarbeiter seien darin gecoacht worden, Sicherheitsprozeduren zu umgehen.
Zu Chang Liu, einem früheren Senior Systems Electrical Engineer, heißt es in der Klage, er habe nach dem Wechsel zu OpenAI ein Apple-Notebook nicht zurückgegeben und darüber vertrauliche technische Dokumente heruntergeladen. Auch das ist eine Behauptung Apples, gerichtlich geprüft ist sie nicht.
Und genau an dieser Stelle wird der Abweisungsantrag interessant. Wenn ein Ex-Mitarbeiter wochenlang mit einem Firmennotebook auf interne Systeme zugreifen kann, sagt das mindestens so viel über den Zustand der Zugangskontrolle wie über den Mitarbeiter.
Eine offizielle Pressemitteilung zum Abweisungsantrag gibt es weder von Apple noch von OpenAI. OpenAI äußert sich ausschließlich über Prozessschriftsätze. Aktenzeichen und Gerichtsakte liegen uns nicht vor, deshalb nennen wir sie nicht.
Für Apple kommt das Verfahren in einer ohnehin unruhigen Phase. Die Aktie verlor Ende Juli 7,35 Prozent nach einem schwachen Ausblick, begründet unter anderem mit der Speicherknappheit. Der Hardware-Streit mit OpenAI trifft dazu noch das Feld, in dem Apple traditionell am wenigsten Konkurrenz gewohnt ist.
Über den Antrag entscheidet nun das Gericht. Kommt er durch, endet der Fall vor der Beweisaufnahme, und die Frage, wer bei Apple wann welches Notebook zurückbekommen hätte, wird nie öffentlich beantwortet.
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- TechCrunch89Redaktionsmedium · 57/58 bestanden
- Bloomberg90Redaktionsmedium · 35/35 bestanden
- 9to5Macim AufbauRedaktionsmedium
- Axios zur Klage90Redaktionsmedium · 15/15 bestanden
