Gericht erklärt Anthropic-Sperre des US-Verteidigungsministeriums für rechtswidrig
Bundesrichterin Rita F. Lin hat am 28. August die Einstufung von Anthropic als supply chain risk durch das US-Verteidigungsministerium für rechtswidrig erklärt. Ihr Beschluss am U.S. District Court for the Northern District of California umfasst 59 Seiten und ergeht im Verfahren Anthropic PBC v. U.S. Department of War, Aktenzeichen 3:26-cv-01996.
Die Einstufung verletze das First Amendment und die Due-Process-Klausel des fünften Verfassungszusatzes. Formal handelt es sich um die Entscheidung über wechselseitige Anträge auf summary judgment, also um die Hauptsache und nicht um ein Eilverfahren. Beiden Anträgen wurde teilweise stattgegeben, im Kern zugunsten von Anthropic.
Verteidigungsminister Pete Hegseth habe seine Befugnisse überschritten, als er Zulieferern des Militärs untersagte, Anthropic zu nutzen oder mit dem Unternehmen Geschäfte zu machen. Lin hält fest, die Einstufung sei aus dem Wunsch erfolgt, öffentlich ein Exempel zu statuieren.
Der Satz, der von der Entscheidung übrig bleiben wird, steht so im Beschluss: „The empty invocation of national security is not a blank check to punish and retaliate against government critics.“
Ein Argument der Richterin ist bemerkenswert schlicht: Das Ministerium habe auch nach der Einstufung weiter an Projekten mit Anthropic gearbeitet. Wer ein Unternehmen ernsthaft für ein Sabotagerisiko hält, tut das nicht.
Ausgelöst hatte den Streit Anthropics Weigerung, Claude für US-Überwachung und autonome Waffensysteme freizugeben. Die Klage lief seit 9. März, am 26. März erging eine einstweilige Verfügung, im April scheiterte Anthropic mit einem Eilantrag vor dem Berufungsgericht, am 30. Juli wurde in der Hauptsache verhandelt. Es war die erste Anwendung dieser Beschaffungsvorschrift gegen ein US-Unternehmen überhaupt; Anthropic bezifferte den drohenden Schaden auf Milliardenhöhe.
Das Unternehmen begrüßte die Entscheidung und ließ ausrichten, man bleibe darauf konzentriert, produktiv mit der Regierung zusammenzuarbeiten. Eine eigene Mitteilung dazu steht im Anthropic-Newsroom nicht. Das Verteidigungsministerium äußerte sich zunächst nicht, mit einer Berufung wird gerechnet.
Für ein Unternehmen, das zuletzt mit einem berichteten Quartalsumsatz von über 11,5 Milliarden Dollar und Börsenplänen jenseits von zwei Billionen Bewertung in den Schlagzeilen stand, ging es hier um mehr als einen Behördenstreit. Der Staat als Kunde ist eine Sache, der Staat als Gegner eine andere.
Einfach erklärt
Faktencheck & Quellen
Gefunden über: Medien-Sweep (CNBC, heise, The Verge)
Quellenlage: 4 unabhängige SträngeWie wir bewerten →
Hinweis: Die Quellenliste weiter unten auf dieser Seite enthält dieselben Links wie dieser Graph.
- Anthropic PBC v. U.S. Department of War, No. 3:26-cv-01996, Dok. 134 (N.D. Cal.)im AufbauAmtliche Quelle
- Docket bei CourtListenerim AufbauAmtliche Quelle
- CNBC, 28.08.202689Redaktionsmedium · 81/82 bestanden
- NBC News, 28.08.202690Redaktionsmedium · 8/8 bestanden
- Keine eigene Mitteilung im Anthropic-Newsroom (Stand 28.08.2026)86Offizieller Kanal · 34/34 bestanden
