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Deutsche Medienwächter: KI-Übersichten von Google und Perplexity sind eigene Inhalte

Erstmals hat die Kommission der Landesmedienanstalten Bescheide gegen Googles AI Overviews und Perplexity erlassen. Die Kernaussage könnte europaweit Schule machen: KI-Antworten sind kein neutraler Vermittler, sondern eigener Inhalt.

Die ZAK, das zentrale Aufsichtsgremium der 14 deutschen Landesmedienanstalten, hat am 14. Juli erstmals förmliche Bescheide gegen Googles AI Overviews und den Perplexity-Chatbot erlassen. Federführend waren die Medienanstalten Hamburg/Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg. Die zentrale Feststellung ist grundsätzlicher Natur: KI-Suchmaschinen und Chatbots seien keine rechtlich neutralen Vermittler, sondern als Inhalteanbieter einzustufen.

Konkret bedeutet das: Von der KI erzeugte Antworten gelten als eigener Inhalt des Anbieters — das Haftungsprivileg, mit dem sich Plattformen sonst von der Verantwortung für fremde Inhalte freistellen, greift hier nicht. Bei Google stört sich die Aufsicht daran, dass die AI Overviews sich prominent über die klassischen Treffer schieben und diese verdrängen; das werteten die Prüfer als „unzulässige Diskriminierung journalistischer Angebote“. Perplexity wiederum bestimme durch die Einbindung fremder Inhalte als Quellen maßgeblich deren Sichtbarkeit und erfülle damit die Kriterien eines Medienintermediärs — mit entsprechenden Transparenz- und Diskriminierungsverboten.

Der Fall reiht sich in eine europäische Debatte darüber ein, wie generative KI mit fremden Werken umgehen darf. Erst gestern berichteten wir über die EDPB-Leitlinien zum Scraping fürs KI-Training; auch der Streit um Googles Nutzung von Uploads als Trainingsmaterial berührt dieselbe Grundfrage — nur setzt die ZAK nicht beim Datenschutz, sondern beim Medienrecht an: Wer Antworten selbst formuliert, trägt auch die publizistische Verantwortung dafür.

Rechtskräftig ist damit nichts: Beide Anbieter können gegen die Bescheide vorgehen, und es handelt sich um eine Verwaltungsentscheidung, nicht um ein Gerichtsurteil. Trotzdem ist die Einordnung wegweisend — sie liefert erstmals eine behördlich formulierte Antwort auf die Frage, ob KI-Suche demselben Medienrecht unterliegt wie klassische Angebote, und dürfte weit über Deutschland hinaus als Bezugspunkt zitiert werden.

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die-medienanstalten.de — ZAK erlässt erstmalig Bescheide (Primärquelle) — Amtliche Quelle. Basis 50 (Amtliche Quelle) + Transparenz 10 — Prüfbilanz erst ab 3 Prüfungen (bisher 1). Klick öffnet die Quelle.ComputerBase — KI-Suchmaschinen unterliegen Medienrecht — Redaktionsmedium. Basis 40 (Redaktionsmedium) + Transparenz 20 — Prüfbilanz erst ab 3 Prüfungen (bisher 1). Klick öffnet die Quelle.heise online — Google und Perplexity unterliegen gegen Medienanstalten — Redaktionsmedium. Basis 40 (Redaktionsmedium) + Transparenz 20 + Prüfbilanz 30 (35/35 bestanden). Klick öffnet die Quelle.

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#Google#Regulierung#Urheberrecht#KI-Suche

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