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OGH: Kreditauskunftei durfte Werbedaten nicht für Bonitätsbewertung nutzen

Drei Urteile des Obersten Gerichtshofs vom 12. August untersagen der Auskunftei CRIF, Daten von Adressverlagen zu übernehmen. Der Grund ist die Zweckbindung der DSGVO, die Folge eine Sammelklage mit rund 500 Euro Ersatz je Betroffenem.

Der Oberste Gerichtshof hat in drei Zivilverfahren entschieden, dass Kreditauskunfteien keine Daten von Adressverlagen übernehmen dürfen, die diese für Marketingzwecke verarbeiten. Die Entscheidungen 6 Ob 147/25y, 6 Ob 148/25w und 6 Ob 151/25m stammen alle vom 12. August, öffentlich gemacht hat sie noyb am 1. September.

Rechtlich hängt alles an der Zweckbindung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO. Wer Daten zu Werbezwecken erhoben hat, darf sie nicht für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit weitergeben. Betroffen ist die Auskunftei CRIF, die ihre Bestände beim Adressverlag AZ Direct auffüllte.

Geführt hat die drei Verfahren der Wiener Anwalt Robert Haupt, unabhängig von noyb. Die Datenschutzorganisation war trotzdem früh dabei: Schon im März 2021 brachte sie Beschwerde gegen AZ Direct und CRIF ein und gewann vor der Datenschutzbehörde und danach vor dem Bundesverwaltungsgericht. Beide Unternehmen hielten an der Praxis fest.

Fünfeinhalb Jahre, zwei gewonnene Behördenverfahren, und die Datenflüsse liefen weiter. Das erklärt einiges über die Wahl der Mittel: noyb hat im Juni 2026 eine Unterlassungsklage eingebracht und bereitet eine Sammelklage vor. Die Urteile stärken beides. Erwartet werden rund 500 Euro Ersatz je betroffener Person.

Der KI-Bezug ist hier mittelbar, und das soll auch so dastehen. Die Urteile sagen nichts über Algorithmen oder Modelle, sondern über die Herkunft von Daten. Sie treffen die Bonitätsbewertung trotzdem an einer empfindlichen Stelle, weil automatisiertes Scoring genau von der Breite solcher Bestände lebt. Wird die Quelle rechtswidrig, wird der Score angreifbar.

Parallel läuft der deutsche Fall weiter. Die Frist aus noybs Abmahnung gegen die SCHUFA vom 26. August ist am 10. September abgelaufen, ohne dass die Auskunftei eingelenkt hätte. Sie hat die Vorwürfe öffentlich zurückgewiesen, noyb bringt jetzt die Unterlassungsklage ein, die Interessentenliste für eine Sammelklage bleibt offen. Details zum Vorwurf stehen in unserer Meldung über die Schattendatenbank der SCHUFA.

Max Schrems sagte dazu sinngemäß, die SCHUFA halte sich offenbar für eine Institution über dem europäischen Recht. Nach dem Wiener Höchstgerichtsurteil klingt dieser Satz weniger nach Kampagnenrhetorik als vor zwei Wochen.

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OGH 6 Ob 147/25y vom 12.08.2026 (RIS) — Amtliche Quelle. Basis 50 (Amtliche Quelle) + Transparenz 10 + Prüfbilanz 30 (5/5 bestanden). Klick öffnet die Quelle.noyb: Supreme Court — CRIF illegally collected data of millions in Austria (01.09.2026) — Redaktionsmedium. Basis 40 (Redaktionsmedium) + Transparenz 15 + Prüfbilanz 30 (4/4 bestanden). Klick öffnet die Quelle.noyb: SCHUFA insists on shadow database, lawsuit now certain (10.09.2026) — Redaktionsmedium. Basis 40 (Redaktionsmedium) + Transparenz 15 + Prüfbilanz 30 (4/4 bestanden). Klick öffnet die Quelle.

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#Österreich#DSGVO#Datenschutz#Urteil#noyb

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