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xAI klagt gegen Minnesotas Nudify-Verbot und beruft sich allein auf das First Amendment

Minnesota verbietet ab 1. August Dienste, mit denen Nutzer aus echten Aufnahmen Nacktbilder erzeugen, mit Zivilstrafen bis 500.000 Dollar pro Verstoß. xAI hat am 27. Juli beim US-Bundesgericht dagegen geklagt. Es geht um das Recht eines einzelnen US-Bundesstaats, nicht um EU-Recht.

Minnesota hat als erster US-Bundesstaat ein Gesetz gegen sogenannte Nudify-Dienste beschlossen. HF 1606 passierte das Repräsentantenhaus mit 132 zu 1 Stimmen und den Senat mit 65 zu 0, unterzeichnet hat Gouverneur Tim Walz. Die Regelung steht in Kapitel 617 der Minnesota Statutes und gilt ab 1. August 2026. Es handelt sich um das Recht eines einzelnen Bundesstaats.

Verboten wird ab diesem Datum, Nutzern über eine Website, App, Software oder einen Dienst das Erzeugen von Nacktbildern aus echten Aufnahmen zu ermöglichen, ebenso das Erzeugen im Auftrag eines Nutzers. Auch Werbung für solche Produkte fällt darunter. Die Legaldefinition setzt an einem einfachen Kriterium an: Ein Bild oder Video wird so verändert oder erzeugt, dass es einen Intimbereich zeigt, der in der unveränderten Originalaufnahme einer identifizierbaren Person nicht zu sehen war.

Durchgesetzt wird zivilrechtlich, nicht strafrechtlich. Vorgesehen sind Zivilstrafen bis 500.000 Dollar pro Verstoß, dazu Schadenersatz, bei seelischem Leid bis zum Dreifachen des tatsächlichen Schadens, außerdem Strafschadenersatz, Unterlassung und Anwaltskosten.

xAI brachte am Montag, 27. Juli, beim US-Bundesgericht in Minnesota Klage ein, Beklagter ist Attorney General Keith Ellison. Ein Aktenzeichen ist öffentlich nicht auffindbar. Argumentiert wird ausschließlich mit dem First Amendment: Das Gesetz verhänge, so die Klageschrift, „an overbroad, content-based ban on free speech and the tools of visual expression in a clumsy attempt to prohibit ‚nudification‘“. Weitere Angriffspunkte führt xAI nicht an.

Das Unternehmen betont, es untersage seinen Nutzern das Erzeugen nicht einvernehmlicher Nacktbilder streng und habe selbst Nutzer verklagt, die die technischen Sperren umgingen. Parallel ist xAI mit einer beantragten Sammelklage konfrontiert, wonach genau solche Bilder auf der eigenen Plattform entstanden seien. Ein Unternehmen klagt also gegen ein Verbot, während es wegen desselben Verhaltens verklagt wird.

Ellison hielt dem entgegen, es sei abscheulich, KI zu nutzen, um Nacktbilder von Menschen gegen deren Willen zu erzeugen. Solche Bilder raubten den Betroffenen ihre Würde und könnten emotional, persönlich und beruflich immensen Schaden anrichten. Eine über die Klageschrift hinausgehende offizielle Stellungnahme von xAI liegt mit Stand 30. Juli nicht vor.

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Minnesota Statutes, Kapitel 617 (amtlicher Gesetzestext) — Amtliche Quelle. Basis 50 (Amtliche Quelle) + Transparenz 15 — Prüfbilanz erst ab 3 Prüfungen (bisher 1). Klick öffnet die Quelle.Minnesota House of Representatives — New law bans access to nudification technology (Primärquelle) — Amtliche Quelle. Basis 50 (Amtliche Quelle) + Transparenz 10 — Prüfbilanz erst ab 3 Prüfungen (bisher 1). Klick öffnet die Quelle.Bloomberg Law — X.AI challenges Minnesota law banning image nudification — Redaktionsmedium. Basis 40 (Redaktionsmedium) + Transparenz 20 + Prüfbilanz 30 (3/3 bestanden). Klick öffnet die Quelle.Ars Technica — Elon Musk's xAI is trying to sue its way out of a Grok reckoning — Redaktionsmedium. Basis 40 (Redaktionsmedium) + Transparenz 20 + Prüfbilanz 27 (14/15 bestanden). Klick öffnet die Quelle.The Verge — xAI sues Minnesota over nudification law — Redaktionsmedium. Basis 40 (Redaktionsmedium) + Transparenz 20 + Prüfbilanz 30 (14/14 bestanden). Klick öffnet die Quelle.

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