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Landgericht München I gibt der GEMA gegen Suno recht: Training und Ausgabe sind lizenzpflichtig

Die 42. Zivilkammer sah am 31. Juli sowohl das Vervielfältigungsrecht beim Training als auch das Recht der öffentlichen Wiedergabe bei der Ausgabe verletzt. Das in den USA erfolgte Training beurteilte das Gericht auch nach US-Recht als lizenzpflichtig.

Das Landgericht München I hat der GEMA am 31. Juli 2026 gegen den US-Anbieter Suno Inc. recht gegeben. Zuständig war die 42. Zivilkammer, die Urheberrechtskammer, unter dem Aktenzeichen 42 O 763/25.

Verletzt sieht das Gericht gleich zwei Rechte. Das Vervielfältigungsrecht beim Training des Modells und das Recht der öffentlichen Wiedergabe bei der Ausgabe an die Nutzer. Die GEMA konnte belegen, dass das System Stücke ausgibt, die in Melodie, Harmonie und Rhythmus weitgehend mit bekannten Werken übereinstimmen.

Der weitreichendste Teil steckt im ersten Punkt. Trainiert wurde in den USA, und die Kammer beurteilte diesen Vorgang auch nach US-Recht als lizenzpflichtig. Ein deutsches Gericht sagt einem amerikanischen Anbieter damit, dass sein Vorgehen nicht einmal daheim frei gewesen wäre.

Verkündet werden sollte ursprünglich am 12. Juni, der Termin wurde aus dienstlichen Gründen verschoben. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, Suno kann Berufung einlegen. Für die GEMA ist es nach dem Erfolg gegen OpenAI vom November 2025 der zweite Sieg gegen einen KI-Anbieter; sie ist Verfahrenspartei, ihre eigene Darstellung entsprechend zu lesen. Die Eckdaten deckt die Mitteilung des Gerichts.

Wenige Tage zuvor hatte der Delhi High Court genau umgekehrt entschieden: Das Speichern von Presseartikeln zum Training falle unter die Fair-Dealing-Schranke des indischen Urheberrechts, auch bei kommerziellen Anbietern. Zwei Gerichte, zwei Kontinente, technisch derselbe Vorgang, gegensätzliche Ergebnisse. Wer international trainiert, muss inzwischen wissen, wessen Recht er dabei riskiert.

Bei den Anbietern schlägt sich die Unsicherheit längst im Produkt nieder. ChatGPT verweigert seit Ende Juli Texte im Stil lebender Autoren, ohne dass OpenAI das begründet hätte. München bestätigt die Logik hinter solchen Sperren: Ein Output, der die Quelle erkennbar macht, wird zum Beweismittel gegen das Training.

Ob es bei der Entscheidung bleibt, klärt das Oberlandesgericht München, sobald Suno Berufung einlegt.

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Landgericht München I — Pressemitteilung 11/2026 (Primärquelle) — Amtliche Quelle. Basis 50 (Amtliche Quelle) + Transparenz 10 — Prüfbilanz erst ab 3 Prüfungen (bisher 2). Klick öffnet die Quelle.GEMA — Entscheidung im Verfahren gegen Suno (Verfahrenspartei) — Offizieller Kanal. Basis 46 (Offizieller Kanal) + Transparenz 10 — Prüfbilanz erst ab 3 Prüfungen (bisher 1). Klick öffnet die Quelle.WBS Legal — GEMA vs. Suno: Künstler-Vergütung für KI-generierte Musik — Fach-Quelle. Basis 35 (Fach-Quelle) + Transparenz 15 — Prüfbilanz erst ab 3 Prüfungen (bisher 1). Klick öffnet die Quelle.LTO — LG München I: GEMA gegen Suno, Training und Songausgabe — Redaktionsmedium. Basis 40 (Redaktionsmedium) + Transparenz 10 — Prüfbilanz erst ab 3 Prüfungen (bisher 2). Klick öffnet die Quelle.

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#Urheberrecht#KI-Training#Urteil

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