ChatGPT schreibt nicht mehr im Stil lebender Autoren
ChatGPT führt Aufforderungen, im Stil bekannter lebender Autoren zu schreiben, nicht mehr aus. Ars Technica hat das am 27. Juli in Tests dokumentiert.
Auf die Bitte um eine Erzähleinleitung im Stil von Stephen King antwortete das Modell, es könne die Merkmale atmosphärischen, figurengetriebenen Horrors und kleinstädtischer Beklemmung bedienen. Kings exakten Stil oder dessen unverwechselbare Stimme eng zu imitieren, lehnte es ab.
Angeboten wird stattdessen, „allgemeine Qualitäten“ der genannten Autoren aufzugreifen und dabei eine eigene Stimme zu behalten.
Wo die Grenze verläuft
Verweigert wurde in den Tests die Nachahmung lebender Autoren. Anfragen zu verstorbenen Autoren, zu breiten literarischen Stilrichtungen und Stilanalysen auf hoher Abstraktionsebene beantwortete ChatGPT weiterhin.
Die Trennlinie ist also nicht literarisch, sondern juristisch. Wer noch lebt, kann klagen.
Genau dort liegt der Kontext: OpenAI wehrt derzeit mehrere Sammelklagen von Buchautoren ab, die dem Unternehmen Urheberrechtsverletzungen beim Training seiner Modelle vorwerfen.
Ein Schreibstil als solcher ist urheberrechtlich ohnehin nicht geschützt, weder in den USA noch in Europa. Geschützt ist die konkrete Ausgestaltung. Eine Sperre auf Autorennamen schützt also weniger vor einem Urteil als vor Schlagzeilen über ein Werkzeug, das auf Zuruf Stephen King nachbaut.
Was nicht belegt ist
Eine offizielle Stellungnahme gibt es nicht. Ein OpenAI-Sprecher reagierte laut Ars Technica nicht auf die Anfrage, ein Eintrag im Changelog oder in den Nutzungsrichtlinien fehlt (Stand 28.07.2026).
Damit steht der Befund auf Prompt-Tests. Ob eine Änderung am Systemprompt dahintersteckt, ein Modell-Update oder ein vorgeschalteter Klassifikator, lässt sich von außen nicht auseinanderhalten.
Praktisch bedeutsam ist das für alle, die generierte Texte weiterverwenden: Eine stillschweigende Verhaltensänderung ohne Ankündigung ist schwer in eigene Prozesse einzubauen. Was gestern noch ging, geht heute nicht mehr, und ein Datum dafür gibt es nicht.
Interessant wäre auch, wie robust die Grenze ist. Ob eine Umformulierung, die keinen Namen nennt, sondern nur die Merkmale beschreibt, dasselbe Ergebnis liefert, haben die Tests nicht systematisch geprüft. Falls ja, wäre die Sperre eher eine Namenssperre als eine Stilsperre.
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