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Datenschutzbehörde zu Smart Glasses: Aufnahmen können im KI-Training landen

Die DSB veröffentlichte am 30. Juli eine Information zu Kamerabrillen. Kernproblem ist die fehlende Erkennbarkeit, und die Behörde nennt Modelltraining und Marketing ausdrücklich als mögliche Weiterverwendung.

Die österreichische Datenschutzbehörde hat am 30. Juli 2026 eine Information zu Smart Glasses veröffentlicht. Ihr Kernproblem ist nicht die Kamera, sondern dass niemand sie bemerkt.

Bei einem Smartphone oder einer Kamera sieht das Gegenüber, dass aufgenommen wird, und kann reagieren. Bei einer Brille bleibe die Datenverarbeitung für Dritte „größtenteils nicht wahrnehmbar“, schreibt die Behörde. Ohne Erkennbarkeit gibt es keinen Widerspruch und keine Nachfrage.

Deutlich wird die DSB beim zweiten Punkt. Mit den Brillen erhobene personenbezogene Daten können an Hersteller oder Dritte übertragen und dort für eigene Zwecke weiterverwendet werden. Zwei nennt sie ausdrücklich: KI-Modelltraining und Marketing.

Damit benennt erstmals eine österreichische Aufsichtsbehörde die Verwertung von Alltagsaufnahmen fürs Modelltraining als eigenes Risiko. Die Debatte über Trainingsdaten lief bisher fast nur über Texte und Bilder, die ohnehin im Netz standen. Hier geht es um Material, das im Lokal, im Wartezimmer und an der Supermarktkassa entsteht, von Menschen, die nie etwas veröffentlicht haben.

Rechtlich stützt sich die Behörde nicht allein auf DSGVO und DSG. Sie führt auch das Recht am eigenen Bild nach § 78 UrhG, Art. 8 EMRK und § 16 ABGB an. Für die Details verweist sie auf ihre FAQ zu Foto und Video.

Die DSB hat sich zuletzt öfter zur Bildverarbeitung geäußert. Im Juli erklärte sie den Gesichtsabgleich der Wiener Polizei für rechtsgrundlos, und in derselben Woche wurde die Millionenstrafe gegen die Post für errechnete Partei-Affinitäten rechtskräftig. Beide Fälle drehen sich um Daten, die jemand aus dem Verhalten anderer Leute gewinnt.

Eine Information ist kein Bescheid. Sie zeigt aber, woran die Behörde in einem Verfahren anknüpfen würde: an der fehlenden Erkennbarkeit. Wer eine Aufnahmebrille am Kopf trägt, trägt dieses Argument mit.

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