Indisches Gericht weist Nachrichtenagentur ab: KI-Training mit Presseartikeln ist erlaubt
Der Delhi High Court hat am 24. Juli 2026 den Antrag der indischen Nachrichtenagentur ANI Media Pvt. Ltd. auf eine einstweilige Verfügung gegen OpenAI abgewiesen. Richter Amit Bansal entschied nach 32 Verhandlungstagen auf 135 Seiten, dass das Speichern der ANI-Artikel zum Training der ChatGPT-Modelle unter die Schrankenregelung des Section 52(1)(a) des indischen Copyright Act 1957 fällt und keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Aktenzeichen: I.A. 45300/2024 in CS(COMM) 1028/2024.
Zentral ist ein Satz zur Kommerzialität. Das Gericht verwarf das Argument, gewerbliche KI-Anbieter seien von der Fair-Dealing-Schranke ausgeschlossen: Der Gesetzgeber habe eine solche Einschränkung an anderer Stelle im Gesetz durchaus formuliert, hier bewusst nicht.
Zu den Ausgaben stellte Bansal fest, die RAG-gestützten Antworten seien nicht „substantially similar“ zu den ANI-Texten, und das Modell habe die Werke nicht memoriert. Eine Verfügung würde zudem den rund 100 Millionen wöchentlichen ChatGPT-Nutzern in Indien schaden.
Dieses Nutzerargument ist der eigentlich bemerkenswerte Teil. Übersetzt lautet es: Je verbreiteter ein Dienst schon ist, desto schwerer lässt er sich im Eilverfahren anhalten.
Warum das europäischen Verlagen nicht hilft
Für die EU ist die Entscheidung kein Präzedenzfall, und zwar nicht wegen der Ländergrenze, sondern wegen der Konstruktion. Indien und die USA fragen, ob eine Nutzung fair war, und ein Gericht wägt ab.
Die EU fragt etwas anderes: ob der Rechteinhaber widersprochen hat. Wer sein Opt-out nach Art. 4 der DSM-Richtlinie maschinenlesbar gesetzt hat, entzieht dem Text- und Data-Mining die Grundlage, ohne dass jemand Interessen gewichten muss. Dazu kommen die Transparenzpflichten der KI-Verordnung zu Trainingsdaten, die es in Indien schlicht nicht gibt.
Ein österreichischer Verlag mit sauber gesetztem Opt-out steht deshalb besser da als ANI mit 135 Seiten Abwägung. Vorausgesetzt, jemand hält sich daran.
Was noch offen ist
Aktenzahl, Datum, Richtername und die zitierte Norm sind von drei unabhängigen juristischen Fachquellen übereinstimmend belegt. Der Volltext des Beschlusses ist über die amtliche Urteilssuche des Delhi High Court derzeit aber nicht als stabiler Deep-Link abrufbar, weshalb wir die Meldung als teilweise geprüft führen.
Das Hauptverfahren läuft weiter. Getrennt davon verhandelt das Gericht den Anspruch wegen halluzinierter Meldungen, die ChatGPT der Agentur zugeschrieben hatte.
Einfach erklärt
Faktencheck & Quellen
Gefunden über: Recht-Sweep
Quellenlage: 3 unabhängige SträngeWie wir bewerten →
Hinweis: Die Quellenliste weiter unten auf dieser Seite enthält dieselben Links wie dieser Graph.
- Delhi High Court — amtliche Urteilssuche, CS(COMM) 1028/2024im AufbauAmtliche Quelle
- AZB & Partners — Delhi HC navigates uncharted waters in landmark AI copyright disputeim AufbauFach-Quelle
- IPRMENTLAW — Weekly Highlights July 20–26, 2026im AufbauFach-Quelle
- The New Publishing Standard — Delhi High Court, OpenAI, ANI fair dealing rulingim AufbauAggregator
- AI Weekly — OpenAI wins Delhi HC interim ruling in ANI copyright case45Aggregator · 3/3 bestanden