EU zwingt Google, Suchdaten an KI-Chatbots herauszugeben — die Fristen laufen schon
Die EU-Kommission hat am 16. Juli 2026 im Verfahren DMA.100209 die abschließende Spezifikationsentscheidung gegen Alphabet erlassen. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 11 der Verordnung über digitale Märkte.
Alphabet muss berechtigten Suchmaschinen anonymisierte Ranking-, Query-, Klick- und View-Daten zu FRAND-Bedingungen zugänglich machen. Ausdrücklich eingeschlossen sind KI-Chatbots mit Suchfunktion, und darin liegt der eigentliche Sprengstoff der Entscheidung.
Die Fristen sind knapp. Binnen zwei Monaten, also bis September 2026, muss Alphabet Muster-Lizenzverträge und Testdatensätze bereitstellen. Binnen sechs Monaten, bis Januar 2027, geht das endgültige Preisangebot an die Kommission und an die Drittanbieter.
Der Verfahrensweg dorthin: Eröffnung am 27. Jänner 2026, vorläufige Feststellungen am 16. April, Konsultationsende am 1. Mai, Frist für die Endentscheidung war der 27. Juli.
Zwei Verordnungen, ein Widerspruch
Google warnt öffentlich, die Datenweitergabe nach Art. 6(11) kollidiere mit der DSGVO, weil Suchanfragen auch nach der Anonymisierung re-identifizierbar sein könnten. Das Argument ist nicht aus der Luft gegriffen. Wer nach dem eigenen seltenen Nachnamen samt Wohnort sucht, hinterlässt eine Spur, die sich schlecht wegaggregieren lässt.
Nur entscheidet keine der beiden Verordnungen die Frage für die andere. Der DMA sagt, Alphabet muss Zugang gewähren. Die DSGVO sagt, personenbezogene Daten fließen nicht ohne Rechtsgrundlage. Wo die Grenze verläuft, steht in keinem der beiden Texte, und beide Aufsichten sind verschiedene Behörden.
Wirksamer als eine Geldbuße
Verglichen mit der Strafzahlung von vergangener Woche ist die Zugangspflicht das schärfere Instrument. Eine Buße kostet Alphabet Geld, wovon reichlich vorhanden ist. Die Spezifikationsentscheidung kostet den Datenvorsprung, an dem bisher jeder Herausforderer scheiterte.
Zur Einordnung des Prüfstatus: Entscheidungsdatum und Fristen stammen aus juristischen Fachquellen. Die Fallseite der Kommission dokumentiert bislang die Konsultation, die vorläufigen Feststellungen und die Ankündigung einer Endentscheidung bis 27. Juli, den Beschluss selbst noch nicht.
Ab September gibt es also Musterverträge, ab Januar einen Preis. Ob dieser Preis niedrig genug ausfällt, dass ihn ein europäisches Start-up zahlen kann, ist die offene Frage.
Einfach erklärt
Faktencheck & Quellen
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Hinweis: Die Quellenliste weiter unten auf dieser Seite enthält dieselben Links wie dieser Graph.
- Europäische Kommission — DMA.100209, Konsultation zu den vorgeschlagenen Maßnahmen90Amtliche Quelle · 4/4 bestanden
- Europäische Kommission — Falldokument DMA.100209 (PDF)95Amtliche Quelle · 3/3 bestanden
- Wolters Kluwer Competition Blog — DMA specification decision on Google search dataim AufbauFach-Quelle
- International Center for Law & Economics — GDPR und DMA Art. 6(11)im AufbauFach-Quelle
- PPC Land — Brussels forces Google to hand rivals its search dataim AufbauFach-Quelle