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EU-Kommission legt Leitlinien zu Art. 50 vor — Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ab 2. August

Zwei Wochen vor dem Stichtag veröffentlicht die Kommission Leitlinien und einen freiwilligen Verhaltenskodex zu den Transparenzpflichten des AI Act. Amtlich bestätigt ist jetzt auch das Ende der Übergangsfrist für Bestandssysteme: 2. Dezember 2026.

Die Europäische Kommission hat am 20.07.2026 Leitlinien zu den Transparenzpflichten des AI Act veröffentlicht — zwei Wochen bevor Art. 50 der KI-Verordnung am 2. August 2026 wirksam wird. Begleitend liegt ein Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte vor, dem Anbieter freiwillig beitreten können.

Was ab 2. August gilt

Art. 50 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen zu vier Offenlegungen:

  • Interaktionshinweis: Wer mit einem Chatbot oder Voice-Agenten spricht, muss erfahren, dass am anderen Ende eine KI steht (Abs. 1).
  • Kennzeichnung erzeugter Inhalte: KI-generierte oder -manipulierte Texte, Bilder, Audios und Videos müssen maschinenlesbar markiert werden (Abs. 2).
  • Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung: Betroffene müssen über den Einsatz solcher Systeme informiert werden (Abs. 3).
  • Deepfakes und Texte zu öffentlichen Themen: Wer Deepfakes veröffentlicht oder KI-erzeugte Texte zu Fragen von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung verbreitet, muss das kenntlich machen (Abs. 4 und 5).

Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen laut Kommission nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.

Die offene Frist ist jetzt amtlich geklärt

Für KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits am Markt waren, gilt bei der maschinenlesbaren Kennzeichnung eine Übergangsfrist. Deren Ende war bislang unklar: Sekundärquellen nannten teils den 2. Dezember 2026, teils den 2. Februar 2027, weil die konsolidierte Fassung nach dem Digital Omnibus noch nicht im EU-Amtsblatt steht.

Die Q&A der Kommission zu Art. 50 nennt nun ausdrücklich den 2. Dezember 2026. Damit ist der Punkt amtlich belegt — wir haben ihn in unserem AI-Act-Tracker von „teilweise geprüft“ auf „bestätigt“ hochgestuft.

Einordnung: Leitlinien sind kein Gesetz

Die Kommission stellt selbst klar, dass die Leitlinien nicht bindend sind. Sie präzisieren, wer als Anbieter und wer als Betreiber gilt, und liefern Beispiele und Ausnahmefälle — verbindlich bleibt allein der Verordnungstext. Auch der Verhaltenskodex ist freiwillig: Anbieter können ihm beitreten oder, so die Formulierung der Kommission, gleichwertig geeignete andere Mittel wählen.

Für die Praxis ist das dennoch relevant. Wer bis zum Stichtag Chatbot-Hinweise und Kennzeichnungen nachrüsten muss, findet in den Leitlinien die Auslegung, an der sich die Aufsicht orientieren dürfte. Die Kennzeichnungspflicht selbst wurde durch den Digital Omnibus nicht verschoben — anders als mehrere Hochrisiko-Fristen des AI Act.

Inhaltlich schließt der Schritt an die EDSA-Leitlinien zu Scraping und generativer KI vom 8. Juli an: Beide Papiere sind unverbindliche Auslegungshilfen, mit denen die europäischen Institutionen kurz vor scharf gestellten Fristen Rechtssicherheit herstellen wollen.

Einfach erklärt

Faktencheck & Quellen

Gefunden über: Quellen-Radar (EU-Kommission, Pressemitteilung 20.07.2026)

Quellenlage: 2 unabhängige SträngeWie wir bewerten →

Woher diese Meldung kommtJeder Punkt ist eine Quelle — Klick öffnet sie. Farbe = Quellentyp, Zahl = Vertrauens-Score.
Europäische Kommission — Commission publishes guidelines on transparency obligations for providers and deployers of certain AI systems (Primärquelle, 20.07.2026) — Amtliche Quelle. Basis 50 (Amtliche Quelle) + Transparenz 10 + Prüfbilanz 28 (13/14 bestanden). Klick öffnet die Quelle.Europäische Kommission — Guidelines on Transparency of AI-Generated Content — Amtliche Quelle. Basis 50 (Amtliche Quelle) + Transparenz 10 + Prüfbilanz 28 (13/14 bestanden). Klick öffnet die Quelle.Europäische Kommission — Code of Practice on Transparency of AI-generated content — Amtliche Quelle. Basis 50 (Amtliche Quelle) + Transparenz 10 + Prüfbilanz 28 (13/14 bestanden). Klick öffnet die Quelle.Europäische Kommission — Q&A: Transparency obligations under Article 50 AI Act (Ende der Übergangsfrist: 2. Dezember 2026) — Amtliche Quelle. Basis 50 (Amtliche Quelle) + Transparenz 10 + Prüfbilanz 28 (13/14 bestanden). Klick öffnet die Quelle.EUR-Lex — Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), Art. 50 i. V. m. Art. 113 — Amtliche Quelle. Basis 50 (Amtliche Quelle) + Transparenz 10 + Prüfbilanz 30 (7/7 bestanden). Klick öffnet die Quelle.

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#EU#AI Act#Regulierung#Transparenz#Kennzeichnung

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