432 Stellungnahmen zur EU-Urheberrechtsreform: Streit um die TDM-Schranken
Zur Überprüfung des EU-Urheberrechts sind 432 Stellungnahmen eingegangen. Die EU-Kommission hatte die Sondierung am 18. Mai 2026 gestartet, die Frist lief am 25. Juni ab, ausgewertet hat die Eingaben heise online am 16. August.
Gegenstand ist die Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, kurz DSM-Richtlinie, dazu eine geplante gezielte Rechtsetzungsinitiative. Im Zentrum stehen die Artikel 3 und 4, also die Schranken für TDM.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wirft KI-Entwicklern vor, Lizenzierung systematisch zu umgehen und Raubkopien als Trainingsmaterial zu verwenden. Das ist der schärfste Vorwurf im ganzen Stapel, und er zielt nicht auf die Auslegung des Gesetzes, sondern auf die Praxis.
Die Initiative Urheberrecht will den Wechsel vom Opt-out zum Opt-in. Ihr Argument ist ein praktisches: Ein Nutzungsvorbehalt nützt wenig, wenn niemand überwachen kann, ob er beachtet wurde.
Die GEMA geht einen anderen Weg und schlägt ein neues, output-bezogenes Recht vor. Nicht das Training wäre der Anknüpfungspunkt, sondern die kommerzielle Verwertung dessen, was am Ende herauskommt, abgerechnet über kollektive Lizenzierung.
Auf der Gegenseite hält Anthropic dagegen, dass das Erlernen urheberrechtsfreier Fakten und Muster nicht rechtswidrig werden dürfe. Bitkom und der Verband der Automobilindustrie argumentieren wirtschaftlich und warnen vor Hürden für die europäische Wettbewerbsfähigkeit.
Dazwischen liegen die Kompromissvorschläge. Wikimedia Deutschland plädiert für eine stärkere Forschungsschranke und dafür, robots.txt als Opt-out-Signal zu standardisieren; andere Eingaben setzen auf Vergütungsmodelle über Verwertungsgesellschaften.
An diesem Punkt lohnt ein Blick auf das technische Detail. robots.txt ist eine simple Textdatei aus den Neunzigern, gedacht als Höflichkeitsregel gegenüber Suchmaschinen-Crawlern, ohne jede Durchsetzungskraft. Sie soll nun das Signal tragen, mit dem ein Autor sein Lebenswerk vom KI-Training ausnimmt. Dass ausgerechnet dieser Vorschlag als pragmatische Mitte gilt, sagt einiges über den Stand der Debatte.
Die Kommission entscheidet damit nicht nur über Vergütung. Sie entscheidet, wer die Beweislast trägt, wenn ein Werk in einem Trainingsdatensatz auftaucht.
Die Frage der Herkunft läuft parallel auch technisch, siehe das Textwasserzeichen von Anthropic. Und der Zeitplan folgt dem gleichen Muster wie beim konsolidierten AI Act: erst ein langer Aufruf, dann ein Text, der Auslegungsfragen offenlässt.
Ein Legislativvorschlag wird frühestens 2027 erwartet. Bis dahin bleiben die Einzelstellungnahmen im Have-your-say-Portal öffentlich einsehbar.
Einfach erklärt
Faktencheck & Quellen
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- heise online (16.08.2026)90Redaktionsmedium · 35/35 bestanden
- Europäische Kommission, Meldung zur Sondierung (18.05.2026)88Amtliche Quelle · 13/14 bestanden
- Digital Policy Alert, Fristende 25.06.2026im AufbauFach-Quelle
- Kluwer Copyright Blogim AufbauFach-Quelle