Sozialgerichte klagen über KI-Schriftsätze mit erfundenen Urteilen
Jens Büggel, Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, hat am 18. August 2026 kritisiert, dass immer mehr KI-generierte Schriftsätze bei den Sozialgerichten eingehen. Wörtlich moniert er „weitschweifige Ausführungen“ und „halluzinierte Urteile“, also Entscheidungen, die es nicht gibt und auf die sich Eingaben trotzdem berufen.
Büggel weist darauf hin, dass die Sozialgerichtsbarkeit bewusst niedrigschwellig angelegt ist. Ausufernde Begründungen verlangt sie gerade nicht. Wer unsicher ist, wie eine Klage zu formulieren sei, solle sich direkt an die Richterinnen und Richter wenden.
Das Gericht hat auf seiner Homepage einen Formulierungsvorschlag für Klagen veröffentlicht. Künftig will es außerdem verstärkt über soziale Medien auf Bürgerinnen und Bürger zugehen, um dort anzukommen, wo die Textbausteine herkommen.
Bemerkenswert ist die Richtung des Aufwands. Ein Chatbot produziert die zwanzig Seiten in einer Minute, und danach sitzt jemand am Gericht und prüft Aktenzeichen, die niemand je vergeben hat. Ob ein Sprachmodell dabei aus Gefälligkeit erfindet oder aus Statistik, ändert für die Kammer nichts.
Der AI Act greift an dieser Stelle nicht: Er nimmt Anbieter und betriebliche Anwender in die Pflicht, nicht die Privatperson, die ihre Klage schreiben lässt. Belegt ist der Vorgang bislang über einen einzigen Strang, die Presseschau von Legal Tribune Online vom 18. August, die die Kritik als eigene Recherche führt. Eine Mitteilung des Landessozialgerichts mit Zahlen dazu, wie viele Eingaben betroffen sind, gibt es nicht.
Einfach erklärt
Faktencheck & Quellen
Gefunden über: Recht-Sweep (Legal Tribune Online)
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- Legal Tribune Online, Presseschau vom 18.08.2026im AufbauRedaktionsmedium
- Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (amtliche Stelle)im AufbauNoch nicht eingeordnet