Thüringen will KI-Videoüberwachung und biometrische Internetsuche — auch die Polizeigewerkschaft ist dagegen
Der Innenausschuss des Thüringer Landtags hat am Donnerstag, dem 27. August, öffentlich zu einer Polizeigesetz-Novelle angehört, die der Polizei mehrere automatisierte Auswertebefugnisse geben soll. 32 schriftliche Stellungnahmen lagen vor, vor dem Gebäude demonstrierte das Bündnis „ThürPAG stoppen“.
Der Entwurf steht seit Dezember 2025 als Drucksache 8/2478 im Landtag. Er sieht eine dauerhaft zusammengeführte Metadatenbank vor, die bislang getrennte Polizeidatenbestände softwaregestützt verknüpft, dazu KI-gestützte Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltensanalyse im öffentlichen Raum und automatisches Personentracking im Kameranetz.
Der Punkt, an dem sich die Anhörung festbiss, ist ein anderer: eine biometrische Suchmaschine, die frei zugängliche Bilder und Videos aus dem Internet zum Gesichts- und Stimmabgleich heranzieht. Kennzeichenscanner, Videodrohnen, elektronische Fußfesseln und Taser stehen ebenfalls im Paket.
Der Chaos Computer Club und weitere Sachverständige halten diese Suchmaschine für unvereinbar mit dem AI Act. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e verbietet seit dem 2. Februar 2025 den Aufbau von Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezieltes Auslesen von Bildern aus dem Internet. Das gilt unmittelbar, ein Landesgesetz kann es nicht aushebeln.
Verfassungsrechtlich stützt sich die Kritik auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023 zu den Datenanalyse-Befugnissen in Hessen und Hamburg. Karlsruhe verlangte damals eine hinreichend konkretisierte Gefahr als Eingriffsschwelle; den Sachverständigen ist die Thüringer Fassung dafür zu vage. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hält die Gesichtssuche für mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.
Ungewöhnlich ist die Front: Neben Digitalcourage und AlgorithmWatch hat sich die Gewerkschaft der Polizei Thüringen gegen Teile des Entwurfs gestellt. Landesvorsitzende Mandy Koch bemängelt unbestimmte Rechtsbegriffe, fehlende externe Kontrolle und Chilling Effects auf die Versammlungsfreiheit. „Klare Grenzen behindern Polizeiarbeit nicht, sondern schützen Bürgerrechte und schaffen Rechtssicherheit“, sagt sie.
Rechnerisch ist das Gesetz noch nicht durch. Die Koalition aus CDU, SPD und BSW regiert in Minderheit und braucht Stimmen der Opposition, die nur aus Linken und AfD besteht. Die Linke hält den Entwurf in dieser Fassung für sehr wahrscheinlich verfassungswidrig und hat eine Klage angekündigt, falls er beschlossen wird. Ein Beschlusstermin steht nicht fest.
Für die österreichische Debatte lohnt der Blick trotzdem. Wenn ein deutsches Bundesland eine Befugnis beschließt, die europäisches Recht seit anderthalb Jahren verbietet, ist die spannende Frage nicht, ob das hält, sondern wie lange es dauert, bis das jemand feststellt. Wie schwer die Grenzziehung zwischen KI-Werkzeug und Rechtsstaat im Alltag fällt, hat sich zuletzt auch bei erfundenen Urteilszitaten vor Sozialgerichten gezeigt.
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- Thüringer Landtag, ParlDok: Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (Drs. 8/2478)im AufbauAmtliche Quelle
- netzpolitik.org, 27.08.2026: KI-Befugnisse in Thüringen90Redaktionsmedium · 9/9 bestanden
- netzpolitik.org, 28.08.2026: Bericht aus der Anhörung90Redaktionsmedium · 9/9 bestanden
- Chaos Computer Club, 26.08.2026im AufbauOffizieller Kanal
- Digitalcourage, Stellungnahme 2026im AufbauOffizieller Kanal
