EU-Staaten einigen sich: freiwillige Chatkontrolle läuft bis 2028 weiter
Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments zu übernehmen und die Ausnahmeregelung für die freiwillige Chatkontrolle bis 2028 zu verlängern. Die förmliche Zustimmung war für Donnerstagnachmittag erwartet.
Das Parlament hatte zwei Bedingungen gestellt. Gescannt werden darf nur unverschlüsselte Kommunikation. Client-Side-Scanning auf den Endgeräten der Nutzer ist ausgeschlossen.
Beides trifft die Plattformen kaum. Sie durchsuchten verschlüsselte Nachrichten ohnehin nicht und betrieben auch kein Client-Side-Scanning. Die Einschränkungen schreiben damit im Wesentlichen die bestehende Praxis fest, statt sie zu beschneiden.
Der Weg dorthin
Die ursprüngliche Ausnahmeregelung war im April 2026 ausgelaufen. Das Parlament lehnte eine Verlängerung zunächst ab.
Über ein beschleunigtes Verfahren kam sie zurück, und nun beschließen die Mitgliedstaaten sie mit genau den Änderungen, die das Parlament selbst formuliert hat. Aus einer Ablehnung wurde binnen weniger Monate eine Einigung, ohne dass sich an der Sache viel geändert hätte.
Warum das eine KI-Meldung ist
Freiwilliges Scannen bedeutet in der Praxis automatisierte Erkennung, und die läuft über Klassifikatoren. Wer über Chatkontrolle diskutiert, verhandelt den Rechtsrahmen für den Einsatz solcher Systeme auf privater Kommunikation.
Damit fügt sich der Beschluss in eine Reihe von Entscheidungen, die derzeit alle dieselbe Frage betreffen. Die EU-Kommission hat vor drei Tagen ihre Leitlinien zur Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 vorgelegt, der EDPB Leitlinien zu Web-Scraping und generativer KI, die niederländische Behörde einen DSGVO-Leitfaden für generative KI.
Der Unterschied ist der Gegenstand. In den anderen Verfahren geht es um Daten, die Menschen veröffentlicht haben. Hier geht es um Nachrichten, die sie ausdrücklich nicht veröffentlicht haben.
Die nächste Wegmarke ist damit 2028, wenn die verlängerte Frist abläuft. Die Frage, wie eine verpflichtende Variante aussehen könnte, ist von diesem Beschluss nicht berührt.
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