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Bundesnetzagentur nimmt KI-Beschwerden entgegen, Österreich hat weiter keine Aufsicht

Seit 29. Juli ist das KI-MIG in Kraft, seit 2. August läuft das Onlineformular der zentralen Beschwerdestelle. Melden lassen sich verbotene Praktiken, Hochrisiko-Verstöße und missachtete Transparenzpflichten.

Seit dem 29. Juli 2026 gilt in Deutschland das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung Künstlicher Intelligenz, kurz KI-MIG. Es gibt der Bundesnetzagentur drei Rollen auf einmal: Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung (EU) 2024/1689, zentrale Koordinierungsstelle für die übrigen Aufsichten und, nach Paragraf 8 KI-MIG, zentrale Beschwerdestelle.

Das Beschwerdeformular ist seit 2. August erreichbar. Eingereicht wird ausschließlich online, nicht per E-Mail, und kostenfrei. Wer eine Beschwerde abschickt, erhält eine Eingangsbestätigung; danach prüft die Behörde selbst oder leitet an die zuständige Stelle weiter.

Beschwerdeberechtigt ist praktisch jeder. Die Behörde nennt alle natürlichen und juristischen Personen, von Anbietern, nachgelagerten Anbietern und Betreibern über Bevollmächtigte, Einführer und Händler bis zu den Menschen, die ein KI-System betrifft.

Vier Gruppen von Verstößen listet die Beschwerdestelle auf: verbotene KI-Praktiken, die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme, Transparenzpflichten sowie Aufsichts-, Kooperations- und Informationspflichten. Unter die verbotenen Praktiken fallen Social Scoring, kognitive Manipulation und Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen.

Wofür Bonn ausdrücklich nicht zuständig ist, steht ebenfalls dort: Datenschutzfragen gehen an die Datenschutzbehörden, Inhalte großer Online-Plattformen an den Digital Services Coordinator, Medienangebote an die Landesmedienanstalten. KI in sehr großen Plattformen und Suchmaschinen im Sinne des DSA landet beim AI Act Service Desk der EU-Kommission.

Deutschland fährt damit ein gemischtes Modell. Etablierte Fachaufsichten wie die Finanz- und die Medienaufsicht behalten ihre Felder, die Bundesnetzagentur koordiniert zentral und übernimmt die bisher unregulierten Produktbereiche, dazu KI in Funkanlagen, Personalverwaltung, kritischer Infrastruktur und Bildung.

Der 2. August ist als Starttermin kein Zufall. An diesem Tag greifen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung, über deren Durchsetzung wir am 3. August geschrieben haben (Artikel 50 und die Frage, wer ihn durchsetzt). Verstöße kosten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die Meldestelle geht also genau in dem Moment auf, in dem es etwas zu melden gibt.

Nicht jede misslungene Ausgabe ist ein Fall für die Behörde. Eine erfundene Chatbot-Antwort, ein falsch generiertes Bild oder eine unbrauchbare Produktempfehlung sind für sich genommen kein Verstoß gegen die KI-Verordnung, darauf weisen die deutschen Fachmedien übereinstimmend hin. Wer sich über schlechte KI ärgert, findet hier keine Adresse. Wer eine unmarkierte Deepfake-Werbung sieht, schon.

Behördenpräsident Klaus Müller nennt die KI-Verordnung in der Mitteilung „einen Meilenstein für den verantwortungsvollen KI-Einsatz in Europa“. Man darf das getrost als Pressesprache lesen und trotzdem festhalten, dass Deutschland vier Tage vor dem Stichtag ein funktionierendes Formular hatte.

Der Kontrast zu Österreich ist der eigentliche Befund. Dieselbe Verordnung, dieselbe Frist, und hierzulande fehlt bis heute eine benannte KI-Aufsicht (Österreich hat keine KI-Aufsicht benannt). Ein Betroffener in Passau kann seit vergangenem Sonntag ein Formular ausfüllen, einer in Braunau nicht.

Wie unterschiedlich Kennzeichnung und Transparenz in der Praxis gehandhabt werden, haben wir zuletzt an Metas Umgang mit dem freiwilligen Transparenzcodex (Meta und der AI-Act-Transparenzcodex) und an Kaliforniens eigenem Weg bei der KI-Kennzeichnung (Kalifornien verschärft die Kennzeichnungspflicht) beschrieben.

Offen bleibt, was aus den Beschwerden wird. Eingangszahlen veröffentlicht die Bundesnetzagentur bislang nicht, und die Bearbeitungsdauer macht sie ausdrücklich von der Komplexität des Falls und der aktuellen Auslastung abhängig.

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Bundesnetzagentur, Pressemitteilung: Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung (29.07.2026) — Amtliche Quelle. Basis 50 (Amtliche Quelle) + Transparenz 10 — Prüfbilanz erst ab 3 Prüfungen (bisher 0). Klick öffnet die Quelle.Bundesnetzagentur, KI-Service Desk: Beschwerdestelle — Amtliche Quelle. Basis 50 (Amtliche Quelle) + Transparenz 10 — Prüfbilanz erst ab 3 Prüfungen (bisher 0). Klick öffnet die Quelle.heise online: Neue Befugnisse — Bundesnetzagentur übernimmt KI-Aufsicht in Deutschland — Redaktionsmedium. Basis 40 (Redaktionsmedium) + Transparenz 20 + Prüfbilanz 30 (35/35 bestanden). Klick öffnet die Quelle.

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#AI Act#Bundesnetzagentur#Deutschland#Österreich

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