KI LegalÖsterreichTeilweise bestätigt

Die Kennzeichnungspflicht gilt, die Behörde fehlt: Österreich ist ein Jahr über der Frist

Seit 2. August greifen die Transparenzpflichten des AI Act. Eine Marktüberwachungsbehörde hat Österreich bis heute nicht benannt, obwohl die Frist dafür am 2. August 2025 ablief. Einen Begutachtungsentwurf gibt es nicht.

Am 2. August 2026 begannen die Transparenzpflichten des AI Act zu gelten. Österreich hat bis zu diesem Tag weder eine Marktüberwachungsbehörde noch eine notifizierende Behörde benannt. Die Frist dafür war der 2. August 2025, sie liegt also ein volles Jahr zurück.

Das Bundeskanzleramt bereitet den Gesetzentwurf nach eigener Auskunft „in enger Abstimmung mit den anderen Ressorts“ vor. Einen Termin für die Begutachtung konnte es am 30. Juli nicht nennen, einen Entwurf gibt es bislang nicht.

Der Grünen-Digitalisierungssprecher Süleyman Zorba sprach am selben Tag in einer Aussendung von „Armutszeugnis“ und „Postenpolitik“ und verlangt die Regierungsvorlage noch vor dem Herbst. Die Grünen sitzen in Opposition, die Aussendung ist entsprechend interessengeleitet. Am Datum ändert das nichts.

Was es gibt, ist die KI-Servicestelle bei der RTR, operativ seit 1. September 2024 auf Grundlage des KI-Servicestellen-Gesetzes. Sie informiert, berät und koordiniert. Sanktionieren kann sie niemanden.

Das Bundeskanzleramt betont, dass Unternehmen und Verwaltung die Pflichten trotzdem erfüllen müssen. Über die Persönlichkeitsrechte sind sie auch zivilrechtlich durchsetzbar; dafür braucht es keine Behörde, sondern jemanden, der klagt. Wie die Pflichten im Einzelnen aussehen, steht in unserem Überblick zum Anwendungsbeginn.

Ein Bericht nennt den 2. August 2027 als Zieltermin für die Behörde. Belegt ist dieses Datum nur mittelbar, eine amtliche Bestätigung dafür fanden wir nicht.

Bemerkenswert ist der Vergleich mit einem anderen Digitalvorhaben derselben Regierung. Das Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige ging Ende Juli in Begutachtung, obwohl es dafür keine EU-Frist gibt. Für die KI-Aufsicht, deren Frist seit einem Jahr abgelaufen ist, existiert nicht einmal ein Papier. Wer im Herbst wissen will, an wen er sich mit einer Beschwerde über einen nicht gekennzeichneten Chatbot wendet, hat vorerst keine österreichische Adresse.

Einfach erklärt

Faktencheck & Quellen

Gefunden über: Quellen-Radar (RTR/KI-Servicestelle) und Medien-Sweep

Quellenlage: 3 unabhängige SträngeWie wir bewerten →

Woher diese Meldung kommtJeder Punkt ist eine Quelle — Klick öffnet sie. Farbe = Quellentyp, Zahl = Vertrauens-Score.
OTS — Grüner Klub: Regierung verschläft bei KI-Aufsicht noch ein Jahr (Aussendung einer Oppositionspartei) — Offizieller Kanal. Basis 46 (Offizieller Kanal) + Transparenz 10 + Prüfbilanz 30 (3/3 bestanden). Klick öffnet die Quelle.RTR — KI-Servicestelle, AI Act (Primärquelle) — Amtliche Quelle. Basis 50 (Amtliche Quelle) + Transparenz 10 + Prüfbilanz 30 (4/4 bestanden). Klick öffnet die Quelle.RTR — KI-Servicestelle, Sanktionen (Primärquelle) — Amtliche Quelle. Basis 50 (Amtliche Quelle) + Transparenz 10 + Prüfbilanz 30 (4/4 bestanden). Klick öffnet die Quelle.Horizont.at — AI Act: Ab Sonntag gilt für KI Kennzeichnungspflicht in der EU — Redaktionsmedium. Basis 40 (Redaktionsmedium) + Transparenz 10 — Prüfbilanz erst ab 3 Prüfungen (bisher 1). Klick öffnet die Quelle.

Hinweis: Die Quellenliste weiter unten auf dieser Seite enthält dieselben Links wie dieser Graph.

Offizieller Kanal Amtliche Quelle Redaktionsmedium Ring = offizielle/amtliche Wahrheitsquelle gleicher Eigentümer/Agentur — zählt als ein Strang

#Österreich#Regulierung#Governance#EU

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