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Social-Media-Verbot unter 14: Österreichs Entwurf ist in Begutachtung

Der Ministerrat schickte am 27. Juli eine Novelle des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes in Begutachtung. Plattformen müssten ab 2027 das Alter prüfen lassen, ohne die Ausweisdaten selbst zu sehen. Beschlossen ist nichts.

Die Bundesregierung hat am 27. Juli in ihrem Sommerministerrat in Salzburg eine Novelle des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes beschlossen und in Begutachtung geschickt. Kinder unter 14 sollen algorithmisch getriebene soziale Netzwerke nicht mehr nutzen dürfen. Parallel ging der Entwurf zur Notifizierung an die EU-Kommission.

Betroffen sind Dienste mit Empfehlungsalgorithmus, endlosem Scrollen, Autoplay, Belohnungssystemen oder Push-Benachrichtigungen. Der Entwurf zieht die Grenze unter anderem dort, wo mehr als 33 Prozent der ausgespielten Inhalte nicht selbst gewählt sind. Genannt werden TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat; Messenger wie WhatsApp sind ausdrücklich ausgenommen.

Für Verstöße sind bis zu 150.000 Euro vorgesehen, bei den von der EU als besonders groß eingestuften Plattformen bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Geplant ist ein Inkrafttreten im Jänner 2027 mit einer technischen Übergangsfrist bis 1. April 2027. Die Begutachtungsfrist läuft bis 21. September 2026, Stellungnahmen gehen an das Medienrechtsreferat und das Bundeskanzleramt.

Der interessante Teil ist die Prüfmechanik

Die Altersverifikation soll nicht bei der Plattform stattfinden, sondern bei unabhängigen Dritten. Das Bundeskanzleramt beschreibt ein Doppelblind-Modell mit Zero-Knowledge-Proof: Die Plattform erhält ausschließlich die Bestätigung, dass die Altersgrenze erfüllt ist, kein Name, kein Geburtsdatum. Umgekehrt soll der Anbieter der Prüftechnik nicht erkennen können, wo und wann geprüft wird. Staatssekretär Alexander Pröll nennt die staatliche ID Austria eine von mehreren möglichen Optionen, nicht die einzige.

Damit ist die Schlagzeile „Ausweispflicht“ schief, und die Vorschrift steht dennoch auf wackligem Grund. Der Entwurf schreibt kein bestimmtes Verfahren vor, sondern verlangt nur, dass die Plattform ein möglichst datensparsames Mittel nach dem Stand der Technik einsetzt. Was das in der Praxis heißt, zeigt Discord, wo die Altersprüfung auf Ausweis-Upload oder Gesichtsscan hinausläuft.

Genau da kommt KI ins Spiel. Eine Altersschätzung aus einem Gesichtsbild ist ein biometrisches Verfahren, und Art. 50 Abs. 3 AI Act verlangt bei biometrischer Kategorisierung, dass die Betroffenen darüber informiert werden. Ein Zero-Knowledge-Proof über eine bestehende digitale Identität ist reine Kryptografie und braucht kein Modell. Der Entwurf lässt offen, welchen der beiden Wege die Plattformen tatsächlich gehen, und das ist datenschutzrechtlich der ganze Unterschied.

Kritik von zwei Seiten

epicenter.works nennt eine allgemeine Ausweispflicht im Internet eine drakonische Überwachungsmaßnahme, die mit Jugendschutz nichts zu tun habe. Der Einwand mit dem größten praktischen Gewicht ist ein anderer: Ein rein nationales Gesetz greift bei Plattformen mit Sitz in Irland kaum, und dort sitzen die genannten Dienste. Die Grünen unterstützen das Ziel, kritisieren aber viel Datenschutz-Marketing bei wenig konkreter Lösung. Die FPÖ sieht Zensur.

Auf EU-Ebene läuft die Sache ohnehin schon. Die Kommission hat TikTok am 24. Juli vorläufige Feststellungen nach dem Digital Services Act übermittelt, weil Minderjährige ihre Konten öffentlich stellen können. Das Muster wiederholt sich: Der Vorwurf richtet sich dort gegen eine Voreinstellung, hier gegen eine fehlende Prüfschranke, und in beiden Fällen landet die Regulierung als Schalter im Produkt.

Bis 21. September steht der Text zur Stellungnahme offen. Wie das Doppelblind-Modell zertifiziert und beaufsichtigt werden soll, ist die Frage, an der sich der Entwurf messen lassen muss.

Einfach erklärt

Faktencheck & Quellen

Gefunden über: Medien-Sweep (futurezone, heise online) + Quellen-Radar (Bundeskanzleramt)

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Woher diese Meldung kommtJeder Punkt ist eine Quelle — Klick öffnet sie. Farbe = Quellentyp, Zahl = Vertrauens-Score.
RIS — Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), geltende Fassung — Amtliche Quelle. Basis 50 (Amtliche Quelle) + Transparenz 10 + Prüfbilanz 30 (5/5 bestanden). Klick öffnet die Quelle.Bundeskanzleramt — Gesetzesentwurf für Social-Media-Verbot unter 14 geht mit dem heutigen Tag in Begutachtung (Primärquelle, 27.07.2026) — Amtliche Quelle. Basis 50 (Amtliche Quelle) + Transparenz 10 — Prüfbilanz erst ab 3 Prüfungen (bisher 2). Klick öffnet die Quelle.heise online — Ausweiszwang für Zugang zu Sozialen Netzen und Videoplattformen in Österreich — Redaktionsmedium. Basis 40 (Redaktionsmedium) + Transparenz 20 + Prüfbilanz 30 (35/35 bestanden). Klick öffnet die Quelle.futurezone — Österreich will Ausweispflicht für soziale Netzwerke — Redaktionsmedium. Basis 40 (Redaktionsmedium) + Transparenz 15 — Prüfbilanz erst ab 3 Prüfungen (bisher 2). Klick öffnet die Quelle.Nachrichten.at — Social-Media-Verbot unter 14 Jahren: Gesetzesentwurf in Begutachtung — Redaktionsmedium. Basis 40 (Redaktionsmedium) + Transparenz 20 — Prüfbilanz erst ab 3 Prüfungen (bisher 1). Klick öffnet die Quelle.

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#Österreich#Jugendschutz#Datenschutz#Regulierung

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