KI LegalEuropaTeilweise bestätigt

Ratsdokumente: EU-Staaten wollen KI-Training auf berechtigtes Interesse stützen

noyb hat zwei vertrauliche Ratspapiere zum Daten-Omnibus veröffentlicht. Der irische Kompromisstext erlaubt KI-Training auf Basis berechtigten Interesses, der deutsche Vorschlag geht noch weiter.

Zwei als LIMITE eingestufte Ratsdokumente hat noyb am 21. September veröffentlicht, nachdem Politico zuvor darüber berichtet hatte. Es sind der überarbeitete Kompromisstext der irischen Ratspräsidentschaft zum Daten-Omnibus und Formulierungsvorschläge der deutschen Bundesregierung, die intern unter „Omnibus VII“ laufen.

Im Zentrum steht ein einziger neuer Artikel. Im Kommissionsvorschlag trägt er die Nummer 88c, im Ratstext heißt er Art. 88a beziehungsweise 88bis. Er regelt, auf welcher Rechtsgrundlage personenbezogene Daten „im Kontext der Entwicklung und des Betriebs“ von KI-Systemen und KI-Modellen verarbeitet werden dürfen.

Der irische Text stützt diese Verarbeitung auf Art. 6 DSGVO. Dazu kommt eine relative Definition des Personenbezugs: Daten sollen als nicht personenbezogen gelten, wenn eine andere Stelle die dahinterstehende Person nicht identifizieren kann.

Der deutsche Vorschlag geht weiter. KI-Training wäre dort ein vermutetes berechtigtes Interesse, und Daten, die ursprünglich für ganz andere Zwecke erhoben wurden, gälten automatisch als zweckkompatibel fürs Training. Im selben Paket stehen Einschränkungen der Betroffenenrechte bei „missbräuchlicher“ Ausübung sowie der Vorschlag, die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Unternehmens zum Kriterium dafür zu machen, ob die DSGVO überhaupt greift.

Nach der Lesart von noyb erfasst das alles, worauf ein Unternehmen faktisch zugreifen kann: Daten von Menschen, die nie Kunden waren, und Altbestände aus Jahrzehnten. Max Schrems nennt den Entwurf „nichts anderes als die digitale Enteignung der Europäer“ und sagt, die Gewinne der KI-Unternehmen gingen dem Grundrecht auf Datenschutz vor.

Die Parallele zu den entschwärzten Microsoft-Akten zum KI-Scraping liegt auf der Hand, auch wenn es dort ums Urheberrecht ging und hier um Datenschutz. Es ist dieselbe Frage in zwei Rechtsgebieten: Wer darf sich an fremdem Material bedienen, und wer muss vorher fragen? Dass der Rat diese Antwort ausgerechnet jetzt zugunsten der Anbieter sortiert, passt zur Tempo-Debatte, die von der Leyen angestoßen hat.

Beschlossen ist nichts. Der Text steckt auf Ratsarbeitsebene, weder Rat noch Parlament haben entschieden, ein Abschluss gilt frühestens Anfang 2027 als realistisch. Bemerkenswert ist eher, wer bis zum 21. September nichts dazu gesagt hat: Rat, Kommission und der Europäische Datenschutzausschuss schweigen, und amtlich abrufbar ist bislang nur der Kommissionsvorschlag zum Digital Omnibus.

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