Berlin schaltet den KI-Verhaltensscanner am Kottbusser Tor ein

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hat am 4. August 2026 den Start des Pilotbetriebs angekündigt. Noch im August wertet eine Software die Kamerabilder vom Kottbusser Tor in Kreuzberg aus, danach folgt die Warschauer Straße.
Gesichter sieht dabei niemand. Auf dem Monitor der Polizei erscheinen laut Spranger Strichmännchen, ausgewertet werden deren Bewegungsabläufe.
Rechtsgrundlage ist § 24e ASOG Bln, in Kraft seit 24. Dezember 2025. Die Norm erlaubt die automatisierte Auswertung von Bildaufnahmen ausschließlich dafür, Verhaltensmuster zu erkennen, die auf eine Straftat oder einen Unglücksfall im Sinne des § 323c Abs. 1 StGB hindeuten.
Die Grenzen stehen im selben Paragrafen, und sie sind ungewöhnlich ausdrücklich. Automatisiert darf keine behördliche Maßnahme ausgelöst werden, biometrische Fernidentifizierung ist untersagt, und die Aufnahmen dürfen nicht zum Training biometrischer Erkennungsprogramme dienen.
Weitere personenbezogene Maßnahmen setzen voraus, dass vorher ein Mensch das Material gesichtet hat. Die Wirkung des Systems ist mindestens alle zwei Jahre zu prüfen.
Billig ist der Versuch nicht. Für kriminalitätsbelastete Orte veranschlagt die Innenverwaltung 2,47 Millionen Euro Investition und 2,13 Millionen Euro Betrieb für 2026 bis 2030. Der Objektschutz am Roten Rathaus und in der Klosterstraße kommt auf 1,76 Millionen Euro Investition plus 355.000 Euro Betrieb für 2026 und 2027; die Vergabe dort endet im September 2026, getestet wird ab Dezember 2026 rund ein Jahr lang.
Gebaut wird das System nicht von der Polizei. Generalunternehmer ist die Adesso SE aus Dortmund, das Auftragsvolumen liegt laut netzpolitik.org bei rund 4 Millionen Euro, die Video-KI kommt vom Beteiligungsunternehmen Staige. Damit errichtet erstmals ein privates Unternehmen eine solche Infrastruktur im deutschen öffentlichen Raum.
Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hatte die Novelle schon in ihrer Stellungnahme vom 29. September 2025 kritisiert: ein tiefer Eingriff in die Grundrechte vieler Unbeteiligter.
Wo verläuft eigentlich die Grenze des AI Act? Ziemlich genau hier. Weil die Software niemanden biometrisch identifiziert, greift das Verbot aus Artikel 5 nicht. Als Hochrisiko-System im Bereich Strafverfolgung nach Anhang III bleibt sie eingestuft, nur sind diese Pflichten durch den Digital Omnibus erst ab 2. Dezember 2027 durchsetzbar.
Der seit 2. August anwendbare Artikel 50 hilft hier nicht weiter, er regelt Kennzeichnung und nicht Überwachung. Der Pilotbetrieb startet damit rund sechzehn Monate bevor die Regeln durchsetzbar werden, die für ihn geschrieben wurden.
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Faktencheck & Quellen
Gefunden über: Medien-Sweep (heise online, netzpolitik.org)
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- § 24e ASOG Bln, Datenerhebung an kriminalitätsbelasteten Orten (Vorschrifteninformationssystem Berlin)im AufbauAmtliche Quelle
- heise online: KI-Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen in Berlin startet90Redaktionsmedium · 35/35 bestanden
- netzpolitik.org: Adesso SE baut Verhaltensscanner für die Polizei90Redaktionsmedium · 9/9 bestanden
- euronews: Berliner Polizei will KI-Kamerasysteme am Kottbusser Tor einsetzenim AufbauRedaktionsmedium
