EDPB beschließt Prüfschema für Geldbußen, DSA-Leitlinien sind final
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat in seiner Plenarsitzung am 21. September zwei Dokumente beschlossen. Eines gilt sofort, das andere ist ein Entwurf.
Die Guidelines 04/2026 regeln, wie Aufsichtsbehörden ihre Befugnis zur Verhängung von Geldbußen anwenden. Sie ersetzen die alten Leitlinien der Artikel-29-Gruppe zu Art. 83 DSGVO, die noch aus der Zeit vor 2018 stammen.
Festgeschrieben wird ein Prüfschema in fünf Stufen. Ist der Verstoß überhaupt bußgeldfähig? Wer haftet, Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter? Lag Vorsatz oder Fahrlässigkeit vor? Danach werden erschwerende und mildernde Umstände gewichtet, wobei geringfügige Verstöße künftig eine Verwarnung statt einer Geldbuße bekommen sollen. Zuletzt die Frage, ob die Buße wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.
Der Rechenweg bleibt, wo er war. Die Guidelines 04/2022 zur Berechnung der Bußgeldhöhe werden nicht ersetzt, sondern ergänzt. Die Zweiteilung bleibt also: 04/2022 rechnet, 04/2026 entscheidet.
Wer den Text jetzt schon als geltendes Recht liest, liegt falsch. Die öffentliche Konsultation läuft bis 13. November 2026, die Fassung kann sich bis dahin ändern.
Das zweite Dokument ist fertig. Die Guidelines 03/2025 zum Zusammenspiel von DSA und DSGVO liegen nach abgeschlossener Konsultation in der Endfassung vor und gelten ab sofort. Sie beschreiben, wie beide Rechtsakte konsistent nebeneinander anzuwenden sind, vor allem wenn Anbieter von Vermittlungsdiensten personenbezogene Daten verarbeiten, und wie DSGVO-Begriffe im DSA-Kontext zu lesen sind.
KI-Anbieter tauchen in der Mitteilung nicht auf. Die Relevanz ist mittelbar: Wer KI-Funktionen in eine Plattform einbaut, die unter den DSA fällt, hat ab sofort eine Auslegungshilfe für die Doppelregulierung und für die Bußgeldseite ab Jahresende ein vereinheitlichtes Raster. Wie sperrig dieses Nebeneinander in der Praxis wird, war zuletzt beim Streit um Amazons Transparenzpflichten zu sehen.
Zum Daten-Omnibus und zum geplanten Art. 88bis sagt der Ausschuss weiterhin nichts, obwohl im Rat gerade über eine Pauschalerlaubnis für KI-Training verhandelt wird. Die Bußgeldmethodik zu harmonisieren, während die materielle Rechtsgrundlage dafür neu verhandelt wird, ist eine eigenwillige Reihenfolge.
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- EDPB: EDPB harmonises fining methodology and adopts final DSA-GDPR guidelines (21.09.2026)90Amtliche Quelle · 5/5 bestanden